Seit im Dezember 2006 der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, MdB Franz Thönnes, ankündigte, dass die Barrierefreie Informationstechnologie-Verordnung (BITV) mit Hinblick auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 überarbeitet werden sollte, war ich interessiert zu erfahren, wer an dieser Arbeitsgruppe mitwirken würde. Bisher erfolglos. Denn anders als in den Schweizer Richtlinien (PDF, 162 KB) sind der Prozess der Erarbeitung der Richtlinien sowie die daran Beteiligten völlig untransparent. Man sucht vergebens Einträge in Blogs, und es gibt keine Diskussionen auf öffentlichen Mailinglisten. In einer Szene, in der die Transparenz der Web Accesssibility Initiative (WAI) des W3C ein stetiges Gesprächsthema ist, verwundert das ein wenig.
Im Rahmen der Antworten zu einer parlamentarischen Anfrage (PDF, 465 KB) an die Bundesregierung sind einige Dinge deutlicher geworden:
- Seit Mai 2007 befasst sich eine Arbeitsgruppe mit der Aktualisierung der BITV. Die Arbeiten sollen bis Sommer 2008 abgeschlossen sein.
- An der Arbeitsgruppe beteiligt sind Vertreter „der Wissenschaft“, der Behindertenbeauftragten und des Bundesverwaltungsamtes. Vertreter von Verbänden und Organisationen von Menschen mit Behinderungen wurden zu einzelnen Fachsitzungen gehört.
- Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialies fördert das Aktionsbündnis barrierefreies Internet (AbI), das Projekt BIK und INCOBS. Eine tragende Rolle im AbI nimmt Prof. Dr. Christian Bühler ein. Die Vermutung liegt nahe, dass er der Vertreter der Wissenschaft ist. BIK und INCOBS sind Projekte der Hamburger Dias GmbH in Zusammenarbeit mit Sehbehinderten- und Blindenverbänden. Einige Kriterien, die speziell Menschen mit Sehbehinderungen betreffen, haben in der BITV stärkere Gewichtung als in den WCAG.
- Die Belange von Menschen mit Lern- und geistigen Behinderungen sollen zukünftig stärker berücksichtigt werden, gerade auch in Form von Leichter Sprache. Gleichzeitig soll sich die BITV an den WCAG 2.0 orientieren, in der diese Belange eine deutlich geringere Rolle spielen. Ich bin gespannt, wie diese Gegensätze gelöst werden.
- Der Bundesregierung sind Arbeiten an einer DIN-Norm für die barrierefreie Zugänglichkeit visueller Informationen bekannt. Das klingt nach einer weiteren Zusammenarbeit von Prof. Bühler mit DIN CERTCO. Offen gestanden bin ich nach dem Flop der DIN-Zertifizierung etwas skeptisch, was den Erfolg eines solchen Projektes anbelangt.
- Seit 2002 sind erst acht Zielvereinbarungen zwischen Unternehmen und Behindertenverbänden abgeschlossen worden. Zielvereinbarungen sollten ein Instrument sein, um Wirtschaftsverbände freiwillig an die BITV zu binden. Bislang scheiterte dies offenbar an dem hohen Aufwand und Komplexität solcher Verhandlungen verbunden mit der Tatsache, dass Behindertenverbände auf eigene Kosten und oft mit überwiegend ehrenamtlichen Mitarbeitern von dieser Aufgabe überfordert sind. Das gleiche gilt für das juristische Instrument der Verbandsklage, das noch seltener genutzt wurde. Die Landschaft stellt sich in Deutschland einfach anders dar als etwa in Großbritannien, wo es mit dem Royal National Institute of the Blind und seinen Schwesterinstituten handlungsfähige, nationale Organisationen mit mehreren tausend hauptamtlichen Mitarbeitern als Interessenvertretungen gibt.
- Die Bundesregierung sieht Barrierefreiheit, anders als die Europäische Kommission (Seite 141; PDF, 2,7 MB), bei öffentlichen Ausschreibungen über das bislang übliche Maß nicht als Auswahlkriterium zwischen Bewerbern.
Mir stellen sich dabei einige Fragen. In der Schweiz herrscht eine Konsensgesellschaft. Man bemüht sich, mit allen Beteiligten in Dialog zu treten. In der mutmaßlichen Zusammensetzung und Zielsetzung der deutschen Arbeitsgruppe nehme ich hingegen drei Lücken wahr: die Hochschulausbildung, die europäische Harmonisierung, und die Alltagstauglichkeit.
- Ein Schwerpunkt in den Richtlinien und Empfehlungen anderer europäischer Länder ist die Ausbildung. Die schwedischen Richtlinien (PDF, 1,3 MB) sprechen davon, dass 80% der Barrieren durch Unwissenheit enstehen, nur 20% sind Bugs. Opera und das Web Standards Project stehen kurz vor dem Abschluss eines Curriculums für barrierefreie Gestaltung von Websites. Und das mit Mitteln der Europäischen Kommission geförderte Inclusive Design Curriculum Network hat seine Arbeit bereits 2004 abgeschlossen. Das renommierte Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik (FIT) war daran beteiligt. Leider ist niemand von FIT zur Mitarbeit an der BITV eingeladen.
- Die BITV ist bisher stark technikgetrieben. Vor einem Jahr habe ich zwei Generationen von Modellen identifiziert: die erste Generation hält sich wie die BITV eng an die technischen Checklisten der WCAG 1.0. Nicht der Mensch steht im Mittelpunkt, sondern die automatische Prüffähigkeit. Die zweite Generation wächst darüber hinaus. Hier finden sich ganzheitliche, nachhaltige Ansätze. Ein starkes Anliegen der Europäischen Kommission ist es, diese national und zum Teil sogar regional fragmentierten Gesetzgebungen zu harmonisieren (a.a.O., S. 143). Zu diesem Zweck gibt es eine mit europäischen Fördermitteln unterstützte Arbeitsgruppe der W3C WAI. Sie wurde zwar auf verschiedenen Ebenen hinzugezogen, dennoch deuten die Anzeichen mehr darauf hin, eigene Schwerpunkte und Formulierungen in der BITV finden zu wollen, statt im Kern einfach auf das Original oder eine autorisierte Übersetzung zu verweisen, wie es die Briten oder Schweizer machen.
- Zu guter letzt müssen sich die Richtlinien im Alltag bewähren. Soweit ich das sehe, arbeiten bislang Vertreter aus Wissenschaft, Behörden und Behindertenverbänden zusammen. Sie haben Kompetenz in den Anforderungen, die Menschen mit Behinderungen an Informationstechnologie stellen. Sie können mit assistiven Technologien umgehen. Aber wer von ihnen kann eine komplexe Website mit zeitgemäßen Mitteln erstellen, und wer kennt sich intim mit den Browsern aus? Es gibt bei den Browserherstellern anerkannte Experten zu Barrierefreiheit, in Deutschland etwa Marco Zehe bei der Mozilla Foundation. Yahoo! und Google sind Innovationsführer im Markt und haben die Expertise, ihre progressiven Anwendungen barrierefrei zu machen. Standardgruppen wie das Web Standards Project oder die Webkrauts befassen sich intensiv auch auf nationaler Ebene mit Barrierefreiheit. Große Agenturen realisieren barrierefreie Auftritte. In der Schweiz oder in den Niederlanden wurden sie in die Arbeitsgruppen einbezogen. In Deutschland bislang Fehlanzeige.
Sollte man sich nicht bemühen, alle Stakeholder in den Dialog zu integrieren und diesen öffentlich zu führen? Inhaltlich hingegen setzen andere europäische Gesetzgebungungen die WCAG als gegeben voraus und legen darum ihre eigenen Schwerpunkte in der Beratung und Empfehlung von Best Practices (PDF, 821 KB). Sie schaffen damit Kompetenz und Vertrauen bei Kunden und Behörden, die sich auf dem neuen Terrain oft unsicher fühlen.
Bereits heute gibt es im internationalen Vergleich Defizite der deutschen Verordnung. Nun gäbe es die Chance, die Qualität und die Akzeptanz der BITV deutlich zu stärken.



