Werbung für rezeptpflichtige Medikamente ist seit langem auf Papier oder an Plakatwänden verboten. Seit dem 1. Januar 2007 müssen sich die Pharmahersteller auch im Internet an diese Regel halten.
Die neuen Bestimmungen werden auf news.ch zusammengefasst oder auf swissmedic im Detail [pdf, 500k] beschrieben, weshalb ich sie hier nicht zu wiederholen brauche. Aber ein paar Beispiele aus der klassischen Werbung kann die Strenge dieser Bestimmungen erläutern.
Hier zwei Beispiele :
- Kürzlich wurde durch einen Bundesgerichtsentscheid festgelegt, dass bereits ein allgemeiner Hinweis dazu, dass eine Krankheit behandelbar sei, als Werbung zu beurteilen sei. Die Begründung: der Pharmahersteller habe seinen Namen auf den Plakate publiziert. Eine Person würde nun diese Werbung sehen, zum Arzt gehen und nach dem Medikament des angegebenen Herstellers fragen.
- Bereits im Herbst 2006 wurde Pfizer verurteilt, weil der Wirkstoff eines verschreibungspflichtigen Pfizer-Medikaments in einer Broschüre erwähnt wurde. "Bundesgericht verurteilt Pfizer: Anti-Migränekampagne muss gestoppt werden".
Fazit: Wenn es um Medikamente geht, muss die Grenze zwischen Information und Werbung streng eingehalten werden.



