(gefunden bei Fredy Künzler)
Hoppla. Auf der offizellen Seite der SUISA (Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke):
Ist der Download von Musiktiteln aus Tauschbörsen erlaubt?Hmm....
Ja. Verantwortlich für die Regelung von Urheberrechten ist immer der Anbieter und nicht derjenige der ein urheberrechtlich geschütztes Werk geniesst. So ist der Produzent - und nicht der Käufer einer CD, der Veranstalter eines Konzerts - und nicht der Käufer der Eintrittskarte, das Sendeunternehmen bei Radio- und Fernsehsendungen - und nicht der Zuhörer verantwortlich für den Erwerb der erforderlichen Lizenzen vom Urheber. Auch beim Download aus dem Internet ist es nicht anders: Wer urheberrechtlich geschützte Werke im Internet anbietet, muss über die erforderlichen Urheberrechte verfügen. Wer aus dem Internet Musik herunterlädt jedoch nicht...



